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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Mühlhans Elektrotechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mühlhans Elektrotechnik GmbH

Mühlhans Elektrotechnik GmbH, Überbruck 27b, 95168 Marktleuthen, Telefon 09285 968964-0, E-Mail mail@muehlhans.de (nachfolgend „wir“). Stand: 8. Oktober 2026.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Mühlhans Elektrotechnik GmbH, insbesondere Elektroinstallation, Reparatur und Service, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Sicherheitstechnik (z. B. Einbruchmelde-, Brandwarn- und Brandmelde-, Video- und Zutrittstechnik, Aufschaltung), Photovoltaik sowie Speicher- und Ladetechnik.

1.2 Vertragspartner ist in allen Bereichen ausschließlich die Mühlhans Elektrotechnik GmbH. Das gilt auch, wenn wir unter einer Marke oder Internetadresse auftreten, z. B. „Mühlhans Sicherheitstechnik“ (m-sichert.de) oder muehlhans-eigenstrom.de.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die als „nur gegenüber Unternehmern“ gekennzeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Wartungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.6 Die VOB/B gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Haben wir ein Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen (z. B. „gültig 30 Tage“), kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Frist annimmt (schriftlich, in Textform, durch Unterzeichnung oder über die Online-Annahme).

2.2 Im Übrigen sind unsere Angebote freibleibend. Erteilt der Kunde auf Grundlage eines freibleibenden Angebots einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag innerhalb dieser Frist in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.

2.3 Die Annahme eines Angebots, auch die Online-Annahme mit Unterschrift im Angebotsportal, ist keine Abnahme der Leistung und keine Bestätigung der Übergabe einer Anlage.

2.4 Abbildungen, Pläne, Maß- und Mengenangaben in Angeboten sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angeboten, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Geschuldet sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Lieferungen und Leistungen.

3.2 Nebenarbeiten wie Stemm-, Putz-, Maler-, Trockenbau-, Erd-, Dachdecker- und Schlosserarbeiten, Gerüste, bauliche Veränderungen sowie Genehmigungen und Abnahmen durch Behörden, Sachverständige oder Versicherer sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot enthalten oder ausdrücklich vereinbart sind.

3.3 Technisch gleichwertige Änderungen (z. B. anderer Hersteller oder Typ) bleiben vorbehalten, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Lieferengpass, Produktabkündigung, geänderte Normen), Zweck, Qualität und erforderliche Zertifizierungen nicht beeinträchtigt werden und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

3.4 Wir führen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den maßgeblichen Herstellervorgaben aus.

4. Zusätzliche und geänderte Leistungen

4.1 Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass zusätzliche oder andere Arbeiten, Komponenten, Materialien oder Leitungswege erforderlich sind (z. B. wegen abweichender Gebäudegegebenheiten oder fehlender Voraussetzungen), oder wünscht der Kunde Änderungen, informieren wir den Kunden unverzüglich.

4.2 Zusätzliche oder geänderte Leistungen führen wir nur im Auftrag des Kunden aus. Sie werden nach den Sätzen des Angebots vergütet, hilfsweise nach Ziffer 5.1. Mündliche Aufträge halten wir im Tagesbericht bzw. Leistungsnachweis fest und bestätigen sie dem Kunden auf Wunsch in Textform.

4.3 Ohne Zustimmung des Kunden führen wir zusätzliche Leistungen nur aus, wenn sie zur Abwehr einer Gefahr unaufschiebbar sind und der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist.

5. Arbeiten nach Aufwand, Reparatur und Fehlersuche

5.1 Ist kein Fest- oder Pauschalpreis vereinbart, rechnen wir nach Aufwand ab: Arbeitszeit einschließlich Rüst- und Fahrtzeit, Anfahrts- bzw. Fahrzeugpauschale, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgerät sowie Material. Maßgeblich sind die im Angebot oder Auftrag genannten Sätze. Soweit dort keine Sätze genannt sind, gelten unsere bei Vertragsschluss gültigen Stundensätze, Pauschalen und Materialpreise, die wir dem Kunden auf Anfrage vor Auftragserteilung mitteilen; im Übrigen gilt die übliche Vergütung.

5.2 Arbeitszeiten und verbautes Material halten wir im Tagesbericht (Leistungsnachweis) fest, den der Kunde prüfen und gegenzeichnen soll. Einwendungen gegen die Richtigkeit bleiben unberührt.

5.3 Fehlersuche ist Arbeitsleistung und wird nach Ziffer 5.1 berechnet, auch wenn der Fehler nicht gefunden oder nicht behoben werden kann, es sei denn, wir haben dies zu vertreten. Kündigt der Kunde nach Beginn der Arbeiten, gilt § 648 BGB. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 14 bleibt unberührt.

5.4 Für Einsätze außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten (Notdienst, nachts, an Wochenenden und Feiertagen) berechnen wir Zuschläge nur, wenn wir sie dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt haben.

5.5 Zeichnet sich ab, dass ein Kostenanschlag oder ein vom Kunden genannter Kostenrahmen wesentlich überschritten wird, informieren wir den Kunden unverzüglich.

6. Preise und Zahlung

6.1 Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Nur gegenüber Unternehmern verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.2 Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, gilt der Satz im Zeitpunkt der Leistung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für Leistungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträgen).

6.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Schlussrechnung wird frühestens mit der Abnahme fällig.

6.4 Abschlagszahlungen können wir in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Das gilt auch für erforderliche Komponenten und Materialien, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind, wenn dem Kunden nach seiner Wahl Eigentum daran übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird. Bei Verbraucherbauverträgen (§ 650i BGB) gilt § 650m BGB. Vorauszahlungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall geschuldet.

6.5 Skonto, Teilzahlungen und abweichende Zahlungsziele gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

6.6 Zahlungsverzug und Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks geworden sind.

7.2 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) weist der Kunde auf unser Eigentum hin und informiert uns unverzüglich.

7.3 Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrags sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

8. Termine und Mitwirkung des Kunden

8.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe unserer Vorlieferanten, fehlende Mitwirkung des Kunden, Verzögerungen durch Behörden oder Netzbetreiber), verlängern sich Fristen angemessen. Ist kein verbindlicher Termin vereinbart, beginnen wir in angemessener Frist.

8.2 Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich den Zugang zum Objekt, Strom, erforderliche Unterlagen, einen Ansprechpartner sowie die im Angebot genannten baulichen und technischen Voraussetzungen bereit (z. B. Leitungswege, Montageflächen, Netzwerk- oder Internetanschluss). Er weist uns auf ihm bekannte verdeckt verlegte Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) hin. Vor Arbeiten an Netzwerk-, IT- oder Kommunikationsanlagen sichert der Kunde seine Daten.

8.3 Mehraufwand durch vom Kunden zu vertretende fehlende oder verspätete Mitwirkung (z. B. vergebliche Anfahrt) berechnen wir nach Ziffer 5.1. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.

8.4 Nur gegenüber Unternehmern: Versenden wir Ware ohne Montage auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

9. Abnahme und Übergabe

9.1 Nach Fertigstellung nimmt der Kunde die Leistung ab. Soweit erforderlich, erfolgen die Übergabe der Anlage, die Einweisung und die Übergabe der Dokumentation vor Ort. Abnahme und Übergabe halten wir in einem Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll fest; es ist von der Annahme des Angebots getrennt (Ziffer 2.3).

9.2 Mängel, die der Kunde bei der Abnahme kennt, sollen im Protokoll festgehalten werden; nach § 640 Abs. 3 BGB muss sich der Kunde diese Mängel bei der Abnahme vorbehalten, um bestimmte Mängelrechte zu behalten.

9.3 Mit der Übergabe einer Anlage gehen die Betreiberpflichten auf den Kunden über, soweit wir sie nicht ausdrücklich und gesondert übernommen haben (siehe Ziffern 12.2 und 13.6).

9.4 Nimmt der Kunde eine abnahmereife Leistung nicht ab, können wir ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Für die Folgen einer nicht erklärten Abnahme gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften; gegenüber Verbrauchern tritt eine Abnahmewirkung nach § 640 Abs. 2 BGB nur ein, wenn wir den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben. Eine darüber hinausgehende Abnahmefiktion wird nicht vereinbart.

9.5 In sich abgeschlossene Teilleistungen können auf Verlangen gesondert abgenommen werden.

10. Mängelansprüche

10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Arbeiten an einem Bauwerk, insbesondere bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

10.2 Nur gegenüber Unternehmern: Bei Leistungen, die keine Arbeiten an einem Bauwerk sind, und bei Lieferungen von Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist oder aus einer Garantie, nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11.1 und nicht für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB.

10.3 Mängel sollen uns unverzüglich angezeigt werden. Nur gegenüber Unternehmern: Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB, soweit anwendbar.

10.4 Bei Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung. Bei Werkleistungen wählen wir die Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung); bei Kaufverträgen mit Verbrauchern bleibt das gesetzliche Wahlrecht des Verbrauchers unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten (nicht bei unerheblichen Mängeln) sowie Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Ziffer 11 verlangen.

10.5 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden oder eine Störung ausschließlich auf unsachgemäßer Bedienung, Eingriffen des Kunden oder nicht von uns beauftragter Dritter, höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag), unterlassener vorgeschriebener oder vereinbarter Wartung oder einer Nutzung entgegen Bedienungsanleitung oder Herstellerangaben beruht und nicht auf einem Mangel unserer Leistung.

10.6 Für vom Kunden beigestelltes Material übernehmen wir keine Gewähr; für den fachgerechten Einbau haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Pflicht, auf erkennbare Bedenken gegen das Material hinzuweisen, bleibt unberührt.

10.7 Herstellergarantien gelten zusätzlich zu unseren gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.

11. Haftung

11.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Bei Datenverlust haften wir, vorbehaltlich Ziffer 11.1, nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 8.2) für die Wiederherstellung angefallen wäre, sofern die Datensicherung nicht zu unseren vereinbarten Leistungen gehört.

11.4 Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12. Ergänzend für Sicherheitstechnik

12.1 Keine Erfolgsgarantie: Einbruchmelde-, Brandwarn-, Brandmelde-, Video- und Zutrittstechnik verringert Risiken. Sie ersetzt keinen Versicherungsschutz und ist keine Garantie gegen Einbruch, Brand, Sabotage oder vergleichbare Ereignisse. Ein Schaden trotz installierter Anlage begründet für sich allein keinen Mangel und keinen Schadensersatzanspruch; die Ziffern 10 und 11 bleiben unberührt.

12.2 Betreiberpflichten: Ab Übergabe trägt der Kunde die Betreiberpflichten (z. B. bestimmungsgemäße Nutzung, wiederkehrende Prüfungen, Dokumentation gegenüber Behörden und Versicherern, organisatorische Maßnahmen am Objekt), soweit wir diese nicht ausdrücklich und gesondert übernommen haben. Mechanische Sicherungen, Schließtechnik und baulicher Brandschutz gehören nur bei ausdrücklicher Beauftragung zu unserem Leistungsumfang.

12.3 Normen und Anforderungen Dritter: Planung, Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Brandwarnanlagen und Rauchwarnmelder sind keine Brandmeldeanlagen im Sinne der DIN 14675. Besondere Anforderungen von Versicherern, Behörden oder Prüfstellen (z. B. Klassen, Atteste, Errichterbescheinigungen) berücksichtigen wir, wenn sie im Angebot genannt oder vor Vertragsschluss vereinbart sind.

12.4 Wartung: Wartung, Inspektion und wiederkehrende Prüfungen schulden wir nur, wenn sie im Angebot oder in einem Wartungsvertrag vereinbart sind. Eine vereinbarte Jahrespauschale ist verbindlich, solange der Anlagenumfang dem Angebot bzw. Wartungsvertrag entspricht; weicht der tatsächlich installierte Umfang ab oder wird die Anlage erweitert, wird die Pauschale nach denselben Sätzen neu berechnet. Ersatzteile und Reparaturen außerhalb der planmäßigen Wartung werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind. Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Wartungsvertrag; gegenüber Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, danach verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Kündigungen sind in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) möglich; Verbraucher können Verträge, die über unsere Website abgeschlossen werden können, außerdem über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf m-sichert.de kündigen.

12.5 Videoüberwachung: Video- und Aufzeichnungstechnik liefern und montieren wir im beauftragten Umfang (Geräte, Montageorte, Grundeinstellungen laut Angebot). Für den rechtmäßigen Betrieb, insbesondere Kennzeichnung, Speicherfristen, Zugriffsrechte und Betroffenenrechte nach DSGVO und BDSG, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.6 Aufschaltung und Leistungen Dritter: Eine Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) oder Alarmempfangsstelle schulden wir nur bei gesonderter Vereinbarung. Leistungen von Leitstellen, Wachdiensten, App- oder Cloud-Anbietern, die wir nicht ausdrücklich selbst schulden, vereinbart der Kunde unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter; dafür gelten dessen Bedingungen. Zusagen zu Reaktions- oder Interventionszeiten Dritter (z. B. Wachdienst, Polizei) übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

12.7 SIM-Karte und Übertragungswege: Liefern wir eine SIM-Karte für die Alarmübertragung (z. B. „SIM-Karte Redundanz“), schulden wir deren Bereitstellung und Einrichtung, nicht die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes am Objekt. Der Kunde beachtet Test- und Störungsmeldungen der Anlage und informiert uns unverzüglich. Entgelt und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot bzw. Wartungsvertrag. Andere Übertragungswege (z. B. Festnetz- oder Internetanschluss des Kunden) stellt der Kunde bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.8 Fernzugriff: Ein Fernzugriff auf die Anlage (z. B. Fernwartung, Parametrierung, Zugriff auf Videobilder) erfolgt nur im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Kunden und wird dokumentiert. Soweit wir dabei Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, schließen wir mit dem Kunden auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

13. Ergänzend für Photovoltaik, Speicher und Ladetechnik

13.1 Netzbetreiber: Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir, soweit vereinbart. Inbetriebnahme, Einspeisung, Zählerwechsel und deren Zeitpunkt hängen von der Zustimmung und den Vorgaben des Netzbetreibers ab; hierauf haben wir keinen Einfluss. Verlangt der Netzbetreiber Änderungen (z. B. Leistungsbegrenzung, Ertüchtigung des Zählerplatzes), informieren wir den Kunden unverzüglich; Mehrleistungen erbringen wir nur nach Ziffer 4. Gebühren des Netzbetreibers (z. B. für den Zählerwechsel) stellt dieser dem Kunden unmittelbar in Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.

13.2 Förderung, Vergütung, Steuern: Höhe und Dauer der Einspeisevergütung, Förderungen sowie steuerliche Folgen richten sich nach den jeweils geltenden Regeln und Entscheidungen Dritter. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr und erbringen keine Steuerberatung.

13.3 Ertragsprognosen: Ertrags-, Eigenverbrauchs-, Autarkie- und Wirtschaftlichkeitswerte sind unverbindliche Prognosen auf Basis von Annahmen. Sie sind keine vereinbarte Beschaffenheit, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.

13.4 Dach und Statik: Dachstatik und Zustand der Dacheindeckung prüfen wir im Rahmen unserer Leistung auf erkennbare Mängel; eine statische Berechnung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Der Kunde teilt uns ihm bekannte Schäden, Sanierungsbedarf oder statische Besonderheiten vor Auftragserteilung mit. Ergeben sich Zweifel an der Tragfähigkeit, weisen wir den Kunden darauf hin und stimmen das weitere Vorgehen (z. B. Hinzuziehung eines Statikers) mit ihm ab.

13.5 Ausführungshindernisse: Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Ausführung aus Gründen, die bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar waren (z. B. statische Mängel des Daches, Ablehnung durch den Netzbetreiber, behördliche Verbote), technisch nicht oder nur mit wesentlich geänderter Leistung möglich ist, informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen eine Anpassung mit ihm ab. Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte, für den Kunden verwertbare Leistungen werden abgerechnet.

13.6 Betrieb und Register: Ab Übergabe ist der Kunde Betreiber der Anlage. Die Registrierung im Marktstammdatenregister obliegt ihm; auf Wunsch unterstützen wir ihn dabei. Der Kunde informiert seinen Gebäudeversicherer über die Anlage. Monitoring- und App-Funktionen setzen einen funktionsfähigen Internetanschluss des Kunden und die Dienste des Herstellers voraus; deren Verfügbarkeit schulden wir nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Notstrom- bzw. Ersatzstromfunktionen schulden wir nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich beschrieben sind.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (insbesondere bei einem Termin beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Annahme im Angebotsportal) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Ausnahmen und das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 312g Abs. 2 Nr. 11 und § 356 Abs. 5 BGB), etwa wenn der Verbraucher uns ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat; für dabei zusätzlich erbrachte, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen bleibt das Widerrufsrecht bestehen. Für Verbraucherbauverträge (§ 650i BGB) gilt das Widerrufsrecht nach § 650l BGB; hierüber belehren wir gesondert.

14.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Mühlhans Elektrotechnik GmbH Überbruck 27b 95168 Marktleuthen Telefon: 09285 968964-0 E-Mail: mail@muehlhans.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter m-sichert.de/widerruf.html ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

14.3 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Mühlhans Elektrotechnik GmbH, Überbruck 27b, 95168 Marktleuthen, E-Mail: mail@muehlhans.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum: (*) Unzutreffendes streichen.

14.4 Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen: Wünscht der Verbraucher, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, muss er dies ausdrücklich verlangen (z. B. durch Ankreuzen der entsprechenden Erklärung bei der Auftragserteilung). Widerruft er danach, schuldet er Wertersatz nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausschlusstatbestände.

14.5 Diese Ziffer begründet kein Widerrufsrecht über die gesetzlichen Ansprüche hinaus und schränkt zwingende Verbraucherrechte nicht ein.

15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.muehlhans.de/datenschutz sowie für Angebote und Anfragen über unsere weiteren Internetauftritte unter m-sichert.de/datenschutz.html bzw. muehlhans-eigenstrom.de/datenschutz. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen zu.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

17.2 Nur gegenüber Unternehmern: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens in Marktleuthen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch ohne Einhaltung dieser Form wirksam.

17.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Mühlhans Elektrotechnik GmbH · Stand: 8. Oktober 2026

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